Kurzzeitpflege
Wir bieten pflegebedürftigen Menschen aller Altersgruppen und Pflegestufen, bei denen häusliche Pflege zeitweise, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich ist, für einen begrenzten Zeitraum eine Wohnmöglichkeit mit einer „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“.
Auf diese Weise entlasten wir pflegende Angehörige, die zum Beispiel durch Urlaub, Kur oder Krankheit für kurze Zeit selbst nicht in der Lage sind, ihre Angehörigen zu betreuen. Bei uns erhalten Gäste eine vollstationäre Versorgung, professionelle Betreuung und besondere Fürsorge.
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekassen übernehmen die pflegebedingten Aufwendungen, Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie für
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu dem Gesamtbetrag von 1.470 Euro ab 1. Juli 2008 (1.510 € ab 1. Januar 2010, 1.550 € ab 1. Januar 2012). Ein Eigenanteil für Unterkunft
und Verpflegung muss selbst getragen werden. Darüber hinaus können auch noch bis zu 28 Tage Verhinderungspflege gewährt werden.
Kurzzeitpflege auf einen Blick:
- Dauer: max. 28 Tage
- Finanzielle Förderung: bis zu 1.470 Euro durch die Pflegekasse
- Voraussetzung: vorübergehendes Fehlen einer Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Verhinderung; erforderlicher Aufenthalt nach stationärer Krankenhausbehandlung mit dem Ziel der Rückkehr in das Zuhause